Wann haben Sie Anspruch auf einen Krankentransport? Ein Leitfaden für Patienten in der Region Donauwörth
Nicht jeder Weg zur Arztpraxis oder Klinik ist gleich – und nicht jeder wird von der Krankenkasse bezahlt. Wer weiß, welche Voraussetzungen gelten, kann sich unnötigen Stress und unerwartete Kosten sparen. Als zertifizierter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen in der Region Donauwörth beantworten wir bei K&R Fahrservice Bayern GmbH täglich Fragen rund um das Thema Krankenfahrt – und kennen die häufigsten Missverständnisse genau.
Was das Gesetz grundsätzlich regelt
Die Grundlage für die Kostenübernahme von Krankenfahrten ist § 60 SGB V. Demnach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Die Fahrt steht im Zusammenhang mit einer Kassenleistung, sie ist aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig, und sie wurde vom behandelnden Arzt verordnet. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, trägt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten.
Dabei ist entscheidend: Die Verordnung erfolgt immer durch den Arzt – und dieser entscheidet im Einzelfall auch darüber, welches Fahrzeug medizinisch erforderlich ist. Ein einfaches Taxi, ein Mietwagen oder ein Krankentransportwagen (KTW) – die Wahl hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab, nicht von persönlichen Präferenzen.
Wer ohne Genehmigung fahren darf
Für bestimmte Patientengruppen entfällt die ansonsten erforderliche Vorabgenehmigung der Krankenkasse. Taxi- oder Mietwagenfahrten werden in diesen Fällen genehmigungsfrei erstattet:
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos)
- Versicherte mit Pflegegrad 4 oder 5
- Versicherte mit Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität
- Patienten mit hoher Behandlungsfrequenz – etwa bei Dialyse oder onkologischer Therapie – sofern eine Mobilitätseinschränkung vorliegt
Wichtig: Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für Taxi und Mietwagen. Wer einen Krankentransportwagen benötigt – etwa weil eine medizinisch-fachliche Betreuung unterwegs oder eine fachgerechte Lagerung erforderlich ist – braucht in jedem Fall eine Genehmigung der Krankenkasse, auch wenn er zu den oben genannten Gruppen gehört.
Tagesstationäre Behandlungen: ein häufiger Irrtum
Viele Patienten gehen davon aus, dass Fahrten zu tagesstationären Behandlungen automatisch übernommen werden. Das stimmt so nicht. Die Krankenkassen erstatten diese Fahrkosten nur ausnahmsweise – und auch dann nur für Versicherte mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“), mit Pflegegrad 4 oder 5 oder mit Pflegegrad 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, zahlt die Fahrt zur Tagesklinik im Regelfall selbst.
Bei unseren Krankenfahrten klären wir gemeinsam mit unseren Fahrgästen im Vorfeld, welche Unterlagen benötigt werden – damit es am Tag der Fahrt keine bösen Überraschungen gibt.
Was Patienten selbst zahlen
Auch wenn die Krankenkasse grundsätzlich zuständig ist, bleibt ein Eigenanteil. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Diese Regelung gilt für Erwachsene ebenso wie für Kinder und Jugendliche. Wer über ein Einkommensbefreiungsattest verfügt, kann unter Umständen von der Zuzahlung befreit werden – das regelt die jeweilige Krankenkasse individuell.
Taxi oder Krankentransportwagen – was brauche ich wirklich?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Der behandelnde Arzt beurteilt den Gesundheitszustand und verordnet das jeweils geeignete Beförderungsmittel. Für viele Patienten mit eingeschränkter Mobilität – die aber keine medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen – ist ein barrierefreies Taxi die passende und oft günstigere Lösung. Unsere Fahrzeuge sind für bis zu 8 Personen ausgelegt und können auch gehbehinderte Fahrgäste komfortabel befördern.
Als erfahrener Anbieter von Taxifahrten in der Region Donauwörth kennen wir die Anforderungen der unterschiedlichsten Patientengruppen – von der Routinefahrt zur Blutabnahme bis zur regelmäßigen Dialysefahrt. Auch für ältere oder gehbehinderte Menschen bieten wir mit unserem Einkaufsservice ergänzende Unterstützung im Alltag.
Wer vorab wissen möchte, welche Kosten auf ihn zukommen, kann unseren Fahrpreisrechner nutzen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Unsere Empfehlung: Vor der Fahrt klären, nicht danach
Die größten Probleme bei Krankenfahrten entstehen durch fehlende Verordnungen, vergessene Genehmigungen oder falsche Annahmen über den Leistungsumfang der Krankenkasse. Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt frühzeitig über die geplante Fahrt und lassen Sie sich die Verordnung rechtzeitig ausstellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den Ablauf reibungslos zu gestalten.
Sie haben Fragen zu Ihrer konkreten Situation oder möchten eine Krankenfahrt für die Region Donauwörth und Umgebung buchen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir sind 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr für Sie da.