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24. April 2026
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Teilstationäre Versorgung: Wann Ihre Krankenkasse die Fahrten in Donauwörth übernimmt

Teilstationäre Versorgung: Wann Ihre Krankenkasse die Fahrten in Donauwörth übernimmt

Wer regelmäßig zur Behandlung in eine Klinik oder ein medizinisches Zentrum fahren muss, fragt sich schnell: Trägt die Krankenkasse die Fahrkosten? Bei der teilstationären Versorgung gelten klare, aber nicht immer bekannte Regeln. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen – und wie wir als zertifizierter Fahrdienstleister in Donauwörth dabei unterstützen können.

Was bedeutet teilstationäre Versorgung überhaupt?

Teilstationäre Behandlung liegt vor, wenn Patientinnen und Patienten regelmäßig in eine Klinik kommen, dort tagsüber oder nachts behandelt werden, aber nicht dauerhaft stationär aufgenommen sind. Typische Beispiele sind Tageskliniken für psychiatrische oder geriatrische Versorgung. Der entscheidende Unterschied zur ambulanten Behandlung: Die Behandlungsintensität ist höher, der Aufenthalt aber zeitlich begrenzt. Genau aus diesem Grund erkennt das Gesetz diese Fahrten unter bestimmten Bedingungen als erstattungsfähig an.

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten zur teilstationären Krankenhausbehandlung, wenn zwei zentrale Bedingungen erfüllt sind: Die Fahrt muss aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein, und sie muss vom behandelnden Arzt verordnet worden sein. Ohne ärztliche Verordnung keine Erstattung – das ist die wichtigste Grundregel.

Darüber hinaus gilt: Die Fahrt muss zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstätte führen. Nur wenn ein zwingender medizinischer Grund eine andere Einrichtung erfordert, kann auch eine weiter entfernte Klinik angesteuert werden. Wer in Donauwörth wohnt und eine geeignete Tagesklinik in der Region hat, sollte diese also grundsätzlich als Ziel angeben.

Ebenfalls relevant ist folgender Sonderfall: Auch Fahrten zur ambulanten Krankenhausbehandlung können übernommen werden, wenn sie eine an sich gebotene teilstationäre Behandlung vermieden oder verkürzt haben. Hier besteht also eine direkte Verbindung zwischen ambulanter Behandlungsintensität und teilstationärer Versorgung.

Genehmigung der Krankenkasse: Wann ist sie nötig?

Für Fahrten zur teilstationären Behandlung ist in der Regel eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Das unterscheidet diesen Bereich von bestimmten Ausnahmefällen wie Fahrten zur Dialyse, zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie, die auch ohne vorherige Genehmigung erstattet werden können – sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in der sogenannten Krankentransport-Richtlinie genau fest, welche Fälle genehmigungsfrei sind.

Unsere Empfehlung: Holen Sie die Genehmigung immer vor der ersten Fahrt ein. Wer ohne Genehmigung fährt und diese nachträglich nicht erhält, bleibt auf den Kosten sitzen.

Was bleibt als Zuzahlung?

Auch wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt, entfällt die Eigenbeteiligung nicht vollständig. Bei teilstationärer Versorgung gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Fahrpreises – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt. Diese gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung ist unabhängig davon, welches Beförderungsmittel genutzt wird. Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Personen, die die Zuzahlungsbelastungsgrenze bereits erreicht haben.

Welche Fahrtarten werden akzeptiert?

Nicht jedes Fahrzeug ist automatisch erstattungsfähig. Die Krankenkasse erstattet in der Regel die kostengünstigste geeignete Beförderungsart. Bei teilstationärer Versorgung kann das je nach Gesundheitszustand ein Taxi, ein Mietwagen mit Fahrdienstleister oder auch ein Krankentransportwagen sein. Wir als Krankenfahrten-Dienstleister in Donauwörth sind als zertifizierter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und rechnen direkt mit diesen ab – das erspart unseren Fahrgästen viel organisatorischen Aufwand.

Besonders bei regelmäßigen Behandlungen – etwa mehrmals pro Woche – ist ein verlässlicher Partner vor Ort wichtig. Unser Fahrservice steht 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung, damit keine Behandlung ausfällt.

Was Sie praktisch beachten sollten

Vor der ersten Fahrt zur teilstationären Einrichtung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Ärztliche Verordnung ausstellen lassen und den medizinischen Grund dokumentieren
  • Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, bevor die erste Fahrt stattfindet
  • Prüfen, ob die angesteuerte Einrichtung die nächstgelegene geeignete ist
  • Einen zugelassenen Fahrdienstleister beauftragen, der direkt mit der Kasse abrechnet

Mit unserem Bediengebiet rund um Donauwörth decken wir die gesamte Region zuverlässig ab – von der ersten bis zur letzten Fahrt. Wer unsicher ist, welche Unterlagen benötigt werden, findet weitere Antworten in unserem FAQ-Bereich.

Ihr nächster Schritt

Sie benötigen regelmäßige Fahrten zur teilstationären Behandlung in Donauwörth oder Umgebung und möchten wissen, wie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse funktioniert? Wir beraten Sie gerne persönlich und kümmern uns um die organisatorischen Details. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir sind für Sie da.

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