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16. Mai 2026
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Pflegegrad und ambulante Fahrten: So bekommen Sie den Transport in Donauwörth genehmigt

Pflegegrad und ambulante Fahrten: So bekommen Sie den Transport in Donauwörth genehmigt

Wer pflegebedürftig ist und regelmäßig Arzttermine oder ambulante Behandlungen wahrnehmen muss, steht oft vor einer praktischen Hürde: Wie komme ich sicher dorthin – und wer übernimmt die Kosten? Als zertifizierter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen kennen wir von K&R Fahrservice Bayern GmbH diese Frage aus dem Alltag. In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt und worauf Sie in Donauwörth konkret achten sollten.

Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?

Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung für bestimmte Personengruppen übernehmen. Voraussetzung ist eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung. Konkret sind folgende Gruppen anspruchsberechtigt:

  • Versicherte mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos)
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, sofern zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt und bescheinigt wird

Das Bundesministerium für Gesundheit bestätigt ausdrücklich, dass diesen Personengruppen die Fahrtkosten für ambulante Behandlungen erstattet werden können. Wer bis zum 31. Dezember 2016 in Pflegestufe 2 eingestuft war und seit dem 1. Januar 2017 mindestens Pflegegrad 3 erhält, ist ebenfalls anspruchsberechtigt.

Was hat sich seit 2019 geändert?

Ein wichtiger Schritt für Betroffene war die Regelung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat: Seitdem können Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse übernommen werden. Das bedeutet für viele Pflegebedürftige und Schwerbehinderte eine deutliche Vereinfachung im Alltag – kein langwieriger Antragsprozess vor jeder einzelnen Fahrt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Regelung am 20. Oktober 2022 durch eine Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie ausdrücklich abgesichert. Damit wurde unmissverständlich festgestellt, dass ambulante Fahrten für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte pflegebedürftige und schwerbehinderte Personen von den Kassen zu übernehmen sind.

Der Sonderfall Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Der Pflegegrad allein reicht hier nicht aus, um automatisch Anspruch auf Kostenübernahme zu haben. Zusätzlich muss die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt und schriftlich bescheinigt werden. Das Ärzteblatt hat darauf hingewiesen, dass bei Pflegegrad 3 eine ärztliche Verordnung für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung erforderlich ist.

Wer also Pflegegrad 3 hat und regelmäßig auf Krankenfahrten angewiesen ist, sollte gemeinsam mit dem behandelnden Arzt klären, ob eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden kann. Mit diesem Dokument und der ärztlichen Verordnung steht dem Anspruch auf Kostenübernahme in der Regel nichts mehr im Wege.

So läuft der Genehmigungsprozess praktisch ab

Im Wesentlichen sind es drei Schritte, die den Weg zur genehmigten Krankenfahrt ebnen:

  1. Berechtigung prüfen: Liegt Pflegegrad 3, 4 oder 5 vor? Gibt es einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“?
  2. Arzt einbeziehen: Bei Pflegegrad 3 unbedingt eine ärztliche Bescheinigung der dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung sowie eine Verordnung einholen.
  3. Fahrt organisieren: Da seit 2019 für die genannten Gruppen keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse mehr nötig ist, kann die Fahrt direkt beim zugelassenen Fahrdienstleister gebucht werden.

Unsere Krankenfahrten sind auf genau diese Anforderungen ausgerichtet: Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen stellen wir sicher, dass die Abrechnung reibungslos funktioniert und Betroffene sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Welche Fahrzeuge und Services stehen zur Verfügung?

Nicht jede Krankenfahrt ist gleich. Manche Patienten benötigen lediglich eine zuverlässige Beförderung, andere sind auf rollstuhlgerechte Fahrzeuge oder besondere Unterstützung beim Ein- und Aussteigen angewiesen. Unser Fahrservice deckt genau dieses Spektrum ab – individuell, verlässlich und 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Wer Fragen zu Zahlungsarten und Abrechnungsmodalitäten hat, findet auf unserer Seite zu den Zahlungsarten weitere Informationen.

Für ältere oder gehbehinderte Menschen bieten wir darüber hinaus auch unseren Einkaufsservice an – denn Mobilität bedeutet mehr als nur Arzttermine.

Jetzt Beratung anfragen

Sie möchten wissen, ob Ihre Krankenfahrt in Donauwörth über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, oder haben Fragen zur konkreten Buchung? Wir helfen Ihnen gerne weiter – transparent, unkompliziert und mit dem nötigen Fachwissen. Nehmen Sie einfach über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf. Wir melden uns schnell und klären gemeinsam mit Ihnen, wie wir Ihnen am besten helfen können.

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