Vor- und nachstationäre Fahrten im Raum Donauwörth – alle Infos zur Kostenübernahme
Wer eine stationäre Krankenhausbehandlung vor sich hat oder gerade hinter sich gebracht hat, steht oft vor organisatorischen Fragen – nicht zuletzt beim Thema Transport. Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten? Und welche Fahrzeugkategorien sind dabei abgedeckt? Wir erklären, was bei vor- und nachstationären Fahrten gilt und was Patientinnen und Patienten im Raum Donauwörth konkret beachten sollten.
Was sind vor- und nachstationäre Behandlungen?
Vor- und nachstationäre Behandlungen sind Untersuchungen oder Therapien, die in direktem Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen – aber außerhalb des eigentlichen stationären Zeitraums stattfinden. Ziel ist es, den Krankenhausaufenthalt entweder vorzubereiten, zu verkürzen oder durch ambulante Nachsorge zu ersetzen. Gesetzlich geregelt ist dabei auch, in welchem zeitlichen Rahmen diese Termine anerkannt werden: Bis zu 3 Termine innerhalb von 5 Tagen vor der stationären Aufnahme sowie bis zu 7 Termine innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung können als vor- bzw. nachstationäre Behandlung gelten.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten?
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte nach § 60 SGB V Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, wenn die Fahrt medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist. Das gilt ausdrücklich auch für vor- und nachstationäre Behandlungen, sofern diese im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sind.
Ein entscheidender Vorteil bei dieser Behandlungsart: Fahrten zu vor- und nachstationären Terminen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Arzt die Fahrt verordnet hat. Ohne Verordnung gilt dies nur für bestimmte Ausnahmen – etwa Notfälle, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrten mit dem privaten Pkw.
Seit dem 1. Januar 2019 wurden die Regelungen weiter vereinfacht: Für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte übernehmen die Krankenkassen Krankenfahrten auch zu ambulanten Behandlungen ohne vorherige Genehmigung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zudem in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt, dass Krankenhäuser Fahrten für tagesstationäre Behandlungen dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigter Patientinnen und Patienten verordnen dürfen.
Welche Transportmittel sind erstattungsfähig?
Bei vor- und nachstationären Behandlungen können grundsätzlich verschiedene Transportmittel genutzt werden – von öffentlichen Verkehrsmitteln über den privaten Pkw bis hin zu Taxi oder Mietwagen. Welches Transportmittel im Einzelfall angemessen ist, hängt vom Gesundheitszustand der betroffenen Person ab und sollte im Zweifelsfall mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.
Taxi- und Mietwagenfahrten werden erstattet, wenn ein entsprechender Beförderungsbedarf besteht und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wichtig: Die Erstattung erfolgt in der Regel bis zur Höhe der günstigsten zweckmäßigen Beförderungsart. Bei unseren Krankenfahrten achten wir bei K&R Fahrservice Bayern GmbH darauf, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der Ablauf reibungslos funktioniert – von der Abholung bis zur Übergabe.
Besonderheiten im Raum Donauwörth
Im Raum Donauwörth und dem Landkreis Donau-Ries sind die Wege zu Krankenhäusern und spezialisierten Einrichtungen oft nicht trivial. Öffentliche Verkehrsverbindungen können – gerade in ländlichen Gebieten – unregelmäßig oder schlecht auf medizinische Termine abgestimmt sein. Gerade für ältere oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Patientinnen und Patienten ist ein zuverlässiger Fahrdienst deshalb keine Komfortfrage, sondern eine medizinische Notwendigkeit.
Als zertifizierter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen kennen wir die lokalen Gegebenheiten und die Anforderungen bei der Abrechnung genau. Unser Fahrdienst steht 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung – auch für kurzfristige Fahrten zu Vor- oder Nachsorgeterminen. Alle Taxifahrten und Krankenfahrten werden professionell und pünktlich durchgeführt, für bis zu 8 Personen.
Wer wissen möchte, wie Fahrpreise sich zusammensetzen, findet auf unserer Seite zur Taxitarifordnung alle relevanten Informationen. Und wer sich über unser gesamtes Leistungsspektrum informieren möchte, gibt auf der Fahrservice-Übersicht einen guten Überblick.
Schritt für Schritt: Das sollten Sie vor der Fahrt klären
Um sicherzustellen, dass die Krankenkasse die Fahrkosten übernimmt, empfehlen wir folgende Schritte:
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt eine Fahrtkostenverordnung aus.
- Art und Umfang der Behandlung werden dokumentiert (vor- oder nachstationär, Anzahl der Termine).
- Das Transportmittel wird passend zum Gesundheitszustand gewählt.
- Die Belege werden für die Abrechnung mit der Krankenkasse aufbewahrt.
Bei Unsicherheiten zur Kostenübernahme lohnt es sich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen – viele Fragen lassen sich telefonisch schnell klären.
Jetzt Fahrt anfragen
Sie benötigen eine zuverlässige Beförderung zu einem vor- oder nachstationären Termin im Raum Donauwörth? Wir stehen Ihnen als erfahrener und krankenkassenzertifizierter Fahrdienst zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf.