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20. Oktober 2025
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Eigenanteil für Krankenfahrten: Gesetzliche Regelungen im Überblick

Einführung

Krankenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wenn Patienten regelmäßig medizinische Einrichtungen aufsuchen müssen, erleichtert ein Krankenfahrdienst die Mobilität und gewährleistet eine sichere Anreise. Dabei stellt sich oft die Frage nach dem sogenannten Eigenanteil Krankenfahrten. Was bedeutet dieser Eigenanteil genau, wie wird er berechnet, und welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und praktische Tipps, wie Sie Ihren Eigenanteil bei Krankenfahrten sinnvoll managen können.

Was versteht man unter dem Eigenanteil bei Krankenfahrten?

Der Eigenanteil bei Krankenfahrten bezeichnet den Betrag, den Patienten selbst zahlen müssen, wenn sie eine Fahrt zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu anderen medizinischen Terminen in Anspruch nehmen, die von der Krankenkasse übernommen wird. Krankenfahrten sind in der Regel medizinisch notwendig und können von der Krankenversicherung erstattet werden, allerdings nicht komplett kostenfrei.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Fahrt, tragen aber nur einen bestimmten Teil. Der Rest – der Eigenanteil – wird vom Patienten getragen.

  • Warum gibt es einen Eigenanteil? Er soll helfen, die Kosten im Gesundheitssystem zu kontrollieren und bewusster mit den Leistungen umzugehen.
  • Wie hoch ist der Eigenanteil? In der Regel beträgt er 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.

Gesetzliche Regelungen zum Eigenanteil Krankenfahrten

Die gesetzlichen Regelungen zu Krankenfahrten und dem Eigenanteil sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Abrechnung über die Krankenkasse: Krankenfahrten werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
  • Eigenanteilshöhe: Patienten zahlen 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro Eigenanteil pro Fahrt.
  • Ausnahmen vom Eigenanteil: In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Kindern unter 18 Jahren, Schwangeren, oder Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und schwerer Behinderung, kann der Eigenanteil entfallen.
  • Nachweis der medizinischen Notwendigkeit: Der Arzt muss die Krankenfahrt verordnen und die medizinische Notwendigkeit bestätigen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
  • Fahrtarten: Krankenfahrten können mit Taxi, Mietwagen mit Fahrer oder Rettungsfahrzeugen durchgeführt werden, je nach medizinischem Zustand des Patienten.

Praktische Tipps für den Umgang mit dem Eigenanteil bei Krankenfahrten

Der Eigenanteil kann bei häufiger Nutzung von Krankenfahrten eine finanzielle Belastung darstellen. Mit folgenden Tipps können Sie die Kosten besser im Griff behalten:

  • Vor Fahrtantritt Kostenvoranschlag einholen: Fragen Sie beim Fahrdienst nach den ungefähren Kosten der Fahrt und dem zu erwartenden Eigenanteil.
  • Genehmigung der Krankenkasse einholen: Lassen Sie die Krankenfahrt immer vom Arzt verordnen und von der Krankenkasse genehmigen, um sicherzugehen, dass die Fahrtkosten übernommen werden.
  • Auf Nachweise achten: Bewahren Sie alle Quittungen und die Verordnung des Arztes sorgfältig auf, falls es zu Rückfragen seitens der Krankenkasse kommt.
  • Alternativen prüfen: Wenn möglich, prüfen Sie, ob öffentliche Verkehrsmittel oder andere Transportmöglichkeiten infrage kommen, um Kosten zu sparen.
  • Eigenanteil bei mehrfachen Fahrten im Monat: Beachten Sie, dass der Eigenanteil bei jeder einzelnen Fahrt anfällt. Überlegen Sie, ob Sie mehrere Termine bündeln können, um Fahrten zu reduzieren.
  • Sozialer Härtefall: Falls der Eigenanteil für Sie eine zu große Belastung darstellt, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Es gibt Möglichkeiten zur Befreiung oder Unterstützung in Härtefällen.

Wie funktioniert die Abrechnung der Krankenfahrten?

Die Abrechnung der Krankenfahrten und des Eigenanteils läuft meist folgendermaßen ab:

  • Der Fahrdienst stellt Ihnen eine Rechnung, die den Gesamtbetrag der Fahrt ausweist.
  • Sie zahlen den Eigenanteil direkt an den Fahrdienst – meistens vor Ort oder per Rechnung.
  • Der Fahrdienst rechnet den verbleibenden Betrag mit der Krankenkasse ab.
  • In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse die komplette Abrechnung, und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für den Eigenanteil.

Es ist wichtig, dass Sie die Verordnung des Arztes und alle Fahrtdokumente griffbereit haben, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Checkliste: So bereiten Sie sich auf Ihre Krankenfahrt vor

  • ✔ Ärztliche Verordnung für die Krankenfahrt einholen
  • ✔ Genehmigung der Krankenkasse prüfen oder einholen
  • ✔ Fahrdienst kontaktieren und Kosten sowie Eigenanteil erfragen
  • ✔ Quittungen und alle Dokumente sorgfältig aufbewahren
  • ✔ Prüfen, ob Sie zu den Ausnahmeregelungen für den Eigenanteil gehören
  • ✔ Bei häufiger Nutzung Fahrten bündeln, wenn möglich
  • ✔ Bei finanziellen Problemen frühzeitig mit der Krankenkasse sprechen

Fazit

Der Eigenanteil Krankenfahrten ist ein fester Bestandteil der Kostenregelung bei medizinisch notwendigen Fahrten. Er beträgt in der Regel 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Obwohl dieser Eigenanteil eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen kann, gibt es klare gesetzliche Regelungen und praktische Möglichkeiten, um die Kosten zu kontrollieren und zu optimieren. Mit einer guten Vorbereitung, der richtigen Dokumentation und gegebenenfalls Beratung durch die Krankenkasse können Sie Ihren Eigenanteil im Rahmen halten und die Nutzung von Krankenfahrten sorgenfrei gestalten.

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